PolyReg ist eine vom Bund anerkannte Selbstregulierungsorganisation (SRO) nach Artikel 24 des Geldwäschereigesetzes. Der Verein nimmt gegenüber den Mitgliedern nach Massgabe seines Reglements die gesetzlichen Aufsichts- und Überwachungspflichten wahr und untersteht der Aufsicht der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei. PolyReg ist als Verein konstituiert und im Handelsregister des Kantons Zürich eingetragen. Als verbandsunabhängige SRO beaufsichtigt PolyReg Finanzintermediäre aller Branchen.